Rechtssatz RS0037716
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037716
Geschäftszahl
5Ob323/74 (5Ob324/74)
Entscheidungsdatum
29.01.1975
Rechtssatz
Ein einheitlicher und nicht mehrere objektiv gehäufte Ansprüche (Streitgegenstände) liegen vor, wenn eine Schadenersatzforderung mehrere, aus einem Rechtsgrund abgeleitete, sämtliche auf den Ersatz von Reparaturkosten abzielende Teilforderungen umfaßt (Neumann, Kommentar 4.Auflage II 873).Ein einheitlicher und nicht mehrere objektiv gehäufte Ansprüche (Streitgegenstände) liegen vor, wenn eine Schadenersatzforderung mehrere, aus einem Rechtsgrund abgeleitete, sämtliche auf den Ersatz von Reparaturkosten abzielende Teilforderungen umfaßt (Neumann, Kommentar 4.Auflage römisch zwei 873).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037716
Dokumentnummer
JJR_19750129_OGH0002_0050OB00323_7400000_004