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Rechtssatz RS0037851

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0037851

Geschäftszahl

7Ob147/72

Entscheidungsdatum

12.07.1972

Norm

ABGB §863 CII
ABGB §879 CIId
G über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr §2

Rechtssatz

Das Außerkrafttreten eines Nichtigkeit begründenden Preisregelungsgesetzes läßt das nichtige Rechtsgeschäft nur dann gültig werden, wenn dessen Abwicklung für eine Zeit nach Aufhebung des Gesetzes vereinbart war. Wird ein Dauerschuldverhältnis weiterhin aufrecht erhalten, so kann darauf auf einen diesbezüglichen, nunmehr rechtswirksamen Parteienkonsens geschlossen werden, nicht aber bei einem Kaufvertrag.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 147/72
    Entscheidungstext OGH 12.07.1972 7 Ob 147/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0037851

Dokumentnummer

JJR_19720712_OGH0002_0070OB00147_7200000_001