Rechtssatz RS0037855
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037855
Geschäftszahl
4Ob208/34; 5Ob193/75; 3Ob524/78; Bkd69/85; 3Ob582/86; 8Ob528/88; 10Ob523/94
Entscheidungsdatum
10.06.1997
Norm
ABGB §879 CIIg
HfD vom 06.06.1838 JGS Nr 277 allg
Rechtssatz
Das Hofdekret vom 06. Juni 1838, JGS Nr 277, verbietet jede Verabredung, die die Freiheit des Mitbietens einschränkt.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 208/34
Entscheidungstext OGH 02.07.1934 4 Ob 208/34
Veröff: SZ 16/139
- 5 Ob 193/75
Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 193/75
Beisatz: Das Verbot der Hofdekret JGS Nr 277/1838 bezieht sich nur auf solche Leistungen, die demjenigen zugesichert werden, der verspricht, entweder überhaupt nicht oder nur bis zu einem bestimmten Betrag mitzubieten. Unter das Verbot fällt also jede Machenschaft, die die Konkurrenz bei einer öffentlichen Versteigerung zu beseitigen geeignet ist. (T1)
- 3 Ob 524/78
Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 524/78
Beisatz: Bei Beurteilung der Machenschaften kommt es nicht darauf an, ob derjenige der beispielsweise nicht mitzubieten verspricht, ansonsten die Absicht gehabt hätte dies zu tun oder nicht zu tun; entscheidend ist, daß er den ihm für die Erfüllung dieses Versprechens zugesagten Vorteil nicht gerichtlich einfordern kann. - Es ist auch ohne Belang, ob die diesbezügliche Verabredung positiv oder negativ formuliert ist. (T2)
- Bkd 69/85
Entscheidungstext OGH 25.11.1985 Bkd 69/85
Vgl auch; Beisatz: Mitwirkung eines Rechtsanwaltes an einem solchen verpönten Rechtsgeschäft disziplinär. (T3)
- 3 Ob 582/86
Entscheidungstext OGH 27.05.1987 3 Ob 582/86
Beisatz: Hier: Absprache, daß ein Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung nicht mitbietet, ihm als Gegenleistung hiefür aber das Recht eingeräumt wird, die Liegenschaft nachher auf eigene Rechnung verwerten. (T4)
- 8 Ob 528/88
Entscheidungstext OGH 20.10.1988 8 Ob 528/88
Beis wie T4
- 10 Ob 523/94
Entscheidungstext OGH 10.06.1997 10 Ob 523/94
Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 70/109
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0037855
Dokumentnummer
JJR_19340702_OGH0002_0040OB00208_3400000_001