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Rechtssatz RS0037947

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0037947

Geschäftszahl

5Ob677/81

Entscheidungsdatum

26.01.1982

Rechtssatz

Wird eine Schuld erst mit Zumittlung einer Rechnung fällig, so ist entscheidend, wann diese in den Machtbereich desjenigen gelangt, für den sie bestimmt ist. Ist jedoch auf der Rechnung ein falscher Adressat angegeben, tritt Fälligkeit nicht ein, selbst wenn sie dem richtigen Empfänger tatsächlich zukommt; es sei denn er begnügt sich mit der derart unrichtig erstellten Rechnung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 677/81
    Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 677/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0037947

Dokumentnummer

JJR_19820126_OGH0002_0050OB00677_8100000_002