Rechtssatz RS0038006
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038006
Entscheidungsdatum
09.09.1999
Rechtssatz
1.) Die für Mündelgut typische Einschränkung auf die ordentliche Verwaltung ist ein tragender Grundsatz des geltenden kanonischen Rechts. Ähnlich dem Verwalter nach § 233 ABGB können auch die zur Vertretung kirchlicher Rechtssubjekte berufenen Organe in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt sein.1.) Die für Mündelgut typische Einschränkung auf die ordentliche Verwaltung ist ein tragender Grundsatz des geltenden kanonischen Rechts. Ähnlich dem Verwalter nach Paragraph 233, ABGB können auch die zur Vertretung kirchlicher Rechtssubjekte berufenen Organe in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt sein.
2.) Wie der Mangel einer vormundschaftsbehördlichen Genehmigung von Amts wegen wahrzunehmen ist (SZ 12/137; JBl 1935,276; MietSlg 7869), ist auch der Mangel der für die Wirksamkeit einer alienatio in cc 1530 ff aufgestellten Voraussetzungen von Amts wegen aufzugreifen.
3.) Die Beschränkung der Handlungsfähigkeit des betreffenden kirchlichen Organes wirkt wie die der Beschränkung der Handlungsfähigkeit eines Bürgermeisters (SZ 25/96; SZ 43/213; SZ 38/50; JBl 1959,131) gegen jeden Dritten (EvBl 1974/272). Ein Schutz des Vertrauens auf einen äußeren Tatbestand kommt nicht in Betracht (SZ 25/96).
Entscheidungstexte
- 2 Ob 110/75
Entscheidungstext OGH 19.06.1975 2 Ob 110/75
Veröff: JBl 1975,650 = EvBl 1976/31 S 68 = NZ 1977,89 = SZ 48/71
- 6 Ob 558/78
Entscheidungstext OGH 18.05.1978 6 Ob 558/78
nur: Wie der Mangel einer vormundschaftsbehördlichen Genehmigung von Amts wegen wahrzunehmen ist (SZ 12/137; JBl 1935,276; MietSlg 7869), ist auch der Mangel der für die Wirksamkeit einer alienatio in cc 1530 ff aufgestellten Voraussetzungen von Amts wegen aufzugreifen. Die Beschränkung der Handlungsfähigkeit des betreffenden kirchlichen Organes wirkt wie die der Beschränkung der Handlungsfähigkeit eines Bürgermeisters (SZ 25/96; SZ 43/213; SZ 38/50; JBl 1959,131) gegen jeden Dritten (EvBl 1974/272). Ein Schutz des Vertrauens auf einen äußeren Tatbestand kommt nicht in Betracht (SZ 25/96). (T1)
- 6 Ob 576/80
Entscheidungstext OGH 28.05.1980 6 Ob 576/80
Auch; Veröff: EvBl 1980/214 S 658 = NZ 1982,44 = SZ 53/85
- 8 ObA 230/99b
Entscheidungstext OGH 09.09.1999 8 ObA 230/99b
nur: Die Beschränkung der Handlungsfähigkeit des betreffenden kirchlichen Organes wirkt gegen jeden Dritten. Ein Schutz des Vertrauens auf einen äußeren Tatbestand kommt nicht in Betracht. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0038006
Dokumentnummer
JJR_19750619_OGH0002_0020OB00110_7500000_001