Rechtssatz RS0038089
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038089
Entscheidungsdatum
29.04.1999
Rechtssatz
Trifft den Arbeitgeber ein Mitverschulden - hier Einsatz eines Lastkraftwagenfahrers unter Verstoß gegen §§ 14 und 15 AZG, wodurch die zum Auffahrunfall führende Übermüdung verursacht wurde - ist dieses zuerst gemäß § 1304 ABGB zu berücksichtigen und der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil sodann unter Beachtung der für den Arbeitnehmer zutreffenden persönlichen Kriterien des § 2 Abs 1 Satz 2 erster Halbsatz DHG entsprechend zu mäßigen (hier auf 1/8).Trifft den Arbeitgeber ein Mitverschulden - hier Einsatz eines Lastkraftwagenfahrers unter Verstoß gegen Paragraphen 14 und 15 AZG, wodurch die zum Auffahrunfall führende Übermüdung verursacht wurde - ist dieses zuerst gemäß Paragraph 1304, ABGB zu berücksichtigen und der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil sodann unter Beachtung der für den Arbeitnehmer zutreffenden persönlichen Kriterien des Paragraph 2, Absatz eins, Satz 2 erster Halbsatz DHG entsprechend zu mäßigen (hier auf 1/8).
Entscheidungstexte
- 9 ObA 38/89
Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 38/89
Veröff: RZ 1989/219 = SZ 62/49 = ZAS 1990/2 S 24 (Andexlinger)
- 9 ObA 230/89
Entscheidungstext OGH 27.09.1989 9 ObA 230/89
Auch; Beisatz: § 48 ASGG (T1)
- 9 ObA 49/91
Entscheidungstext OGH 24.04.1991 9 ObA 49/91
Vgl auch
- 8 ObA 185/97g
Entscheidungstext OGH 29.04.1999 8 ObA 185/97g
nur: Das Mitverschulden des Arbeitgebers ist zuerst gemäß § 1304 ABGB zu berücksichtigen und der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil sodann unter Beachtung der für den Arbeitnehmer zutreffenden Kriterien des § 2 Abs 1 Satz 2 erster Halbsatz DHG zu mäßigen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0038089
Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00038_8900000_001