Rechtssatz RS0038408
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038408
Entscheidungsdatum
11.10.1977
Norm
ABGB §1299 G
ABGB §1311 IIa
GiftV §4 Z2
GiftV §24 Abs2
GiftV §29 Abs2
Rechtssatz
Das Aufbewahren und Versenden von ammoniakhaltigen Flüssigkeiten, also auch von ammoniakhaltiger Möbelbeize, in ihrer Form nach zur Aufbewahrung und zum Versand von Genußmitteln zu denen Cola - Getränke zu rechnen sind, bestimmten und bekannten typischen Flaschen, nämlich Cola - Flaschen, ist als abstrakt gefährliches Verhalten verboten, um jedermann im Haushalt und Gewerbe oder wo sonst immer vor gesundheitlichen Schaden zu bewahren. Wer dieses Verbot mißachtet handelt rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038408
Dokumentnummer
JJR_19771011_OGH0002_0050OB00626_7700000_002