Rechtssatz RS0038480
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0038480
Entscheidungsdatum
17.05.1950
Norm
ABGB §1098 Ia
WohnungsanforderungsG §17
Rechtssatz
Durch die Überlassung der Benützung von Räumen durch den kraft eines öffentlich - rechtlichen Titels Benützungsberechtigten wird ein privatrechtliches Rechtsverhältnis begründet, das Merkmale eines Untermietvertrages in sich enthält und nach den Bestimmungen über den Untermietvertrag zu behandeln ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0038480
Dokumentnummer
JJR_19500517_OGH0002_0010OB00266_5000000_001