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Rechtssatz RS0038856

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0038856

Geschäftszahl

1Ob605/82

Entscheidungsdatum

16.06.1982

Rechtssatz

Ein Interesse an einer begehrten alsbaldigen Feststellung ist unabhängig von der Frage der Verjährung im Hinblick auf die Gefahr späterer Beweisschwierigkeiten auch dann gegeben, wenn ein derzeitiges Zugeständnis, den Unfall allein verschuldet zu haben, nicht über den Prozeß hinaus bindet, sodaß künftige Einwendungen, die sich auf die Mitverschuldensfrage beziehen, durch die begehrte Feststellung abgeschnitten werden (SZ 41/153).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 605/82
    Entscheidungstext OGH 16.06.1982 1 Ob 605/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0038856

Dokumentnummer

JJR_19820616_OGH0002_0010OB00605_8200000_001