Rechtssatz RS0039537
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0039537
Entscheidungsdatum
10.05.1955
Rechtssatz
Zwischenfeststellungsantrag des Dienstgebers, von dem Erhöhung (Nachzahlung) nach § 5 e PatG begehrt wird, daß der Erfinder durch Generalvergleich seinerzeit entfertigt und abgefunden wurde.Zwischenfeststellungsantrag des Dienstgebers, von dem Erhöhung (Nachzahlung) nach Paragraph 5, e PatG begehrt wird, daß der Erfinder durch Generalvergleich seinerzeit entfertigt und abgefunden wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0039537
Dokumentnummer
JJR_19550510_OGH0002_0040OB00040_5500000_001