Rechtssatz RS0039647
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0039647
Geschäftszahl
1Ob108/72; 1Ob588/77
Entscheidungsdatum
25.05.1977
Rechtssatz
Wird mehr als bisher begehrt, liegt eine Klagsausdehnung vor, bei der es sich, auch wenn der Klagsanspruch dabei gar nicht fallen gelassen wird und Sachverhalt und Rechtsgrund unverändert bleiben, um eine Klagsänderung handelt (§ 235 Abs 1 ZPO: "Erweiterung des Klagebegehrens").Wird mehr als bisher begehrt, liegt eine Klagsausdehnung vor, bei der es sich, auch wenn der Klagsanspruch dabei gar nicht fallen gelassen wird und Sachverhalt und Rechtsgrund unverändert bleiben, um eine Klagsänderung handelt (Paragraph 235, Absatz eins, ZPO: "Erweiterung des Klagebegehrens").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0039647
Dokumentnummer
JJR_19720524_OGH0002_0010OB00108_7200000_005