Rechtssatz RS0040552
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0040552
Entscheidungsdatum
27.11.2003
Rechtssatz
Zur Verschwiegenheitspflicht eines Wirtschaftstreuhänders (insbesondere in dem Fall, daß er nicht von einem einzelnen, sondern von zwei oder mehreren Personen in Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes in Anspruch genommen wird und in der Folge unter den Beteiligten Meinungsverschiedenheiten auftreten, die gerichtlich gelöst werden sollen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0040552
Dokumentnummer
JJR_19910611_OGH0002_0050OB00520_9100000_001