Rechtssatz RS0042499
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042499
Geschäftszahl
1Ob677/83; 1Ob720/83; 7Ob593/85; 5Ob538/87
Entscheidungsdatum
28.04.1987
Rechtssatz
Keine Frage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen stellt es dar, wenn die Frage zu beantworten ist, ob einem vermögenslosen und nicht berufstätigen Elternteil eine Verpflichtung zur Leistung eines Unterhaltsbeitrages aufzuerlegen ist, weil sein nunmehriger Ehegatte seine finanziellen Lebensverhältnisse so zu gestalten hat, daß er seinem für ein Kind aus erster Ehe unterhaltspflichtigen Ehegatten für Unterhaltsleistungen erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 677/83
Entscheidungstext OGH 13.07.1983 1 Ob 677/83
- 1 Ob 720/83
Entscheidungstext OGH 10.10.1983 1 Ob 720/83
nur: Keine Frage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen stellt es dar, wenn die Frage zu beantworten ist, ob einem nicht berufstätigen Elternteil eine Verpflichtung zur Leistung eines Unterhaltsbeitrages aufzuerlegen ist, weil sein nunmehriger Ehegatte seine finanziellen Lebensverhältnisse so zu gestalten hat, daß er seinem für ein Kind aus erster Ehe unterhaltspflichtigen Ehegatten für Unterhaltsleistungen erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. (T1) Veröff: ÖA 1984,102
- 7 Ob 593/85
Entscheidungstext OGH 04.07.1985 7 Ob 593/85
- 5 Ob 538/87
Entscheidungstext OGH 28.04.1987 5 Ob 538/87
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0042499
Dokumentnummer
JJR_19830713_OGH0002_0010OB00677_8300000_003