Rechtssatz RS0042601
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042601
Entscheidungsdatum
14.05.1987
Rechtssatz
In Bestandsachen gibt es ohne Rücksicht auf eine fehlende Bewertung des Klägers oder auf eine solche unter S 15000,-- niemals eine beschränkte Berufung gemäß § 501 ZPO.In Bestandsachen gibt es ohne Rücksicht auf eine fehlende Bewertung des Klägers oder auf eine solche unter S 15000,-- niemals eine beschränkte Berufung gemäß Paragraph 501, ZPO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042601
Dokumentnummer
JJR_19870514_OGH0002_0060OB00710_8500000_001