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Rechtssatz RS0042797

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0042797

Geschäftszahl

8Ob535/81

Entscheidungsdatum

11.02.1982

Rechtssatz

Bei der Vereinbarung, für ein gewährtes Darlehen einen bestimmten Betrag zuzüglich als Zinsanteil bzw Gewinnanteil zurückzuzahlen, handelt es sich um eine Nebenforderung im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, JN und nicht etwa wie im Fall einer Wertsicherung (siehe SZ 34/106, SZ 49/54) um eine Berechnungsgrundlage für die Festsetzung des zurückzahlenden Darlehensbetrages, sondern um die Festsetzung eines einer Verzinsung gleichzusetzenden Entgeltes für die Kapitalnutzung, wobei nicht ausschlaggebend ist, welche Ausdrücke die Vertragsteile für die Bezeichnung dieses Entgeltes verwendeten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 535/81
    Entscheidungstext OGH 11.02.1982 8 Ob 535/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0042797

Dokumentnummer

JJR_19820211_OGH0002_0080OB00535_8100000_001