Rechtssatz RS0042924
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042924
Entscheidungsdatum
20.05.1987
Rechtssatz
Die durch die Verwendung eines unbestimmten Begriffs in einem KollV ausgelöste Frage, nach welchen Kriterien die Einordnung in die Lohnstufen zu erfolgen hat, kann für alle diesem KollV unterliegenden Arbeitsverhältnisse im Sinne einer Beispielwirkung für die Entscheidung späterer Rechtsstreitigkeiten bedeutsam sein. Sie ist daher eine Frage von erheblicher Bedeutung (Kuderna, ASGG 237 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042924
Dokumentnummer
JJR_19870520_OGH0002_009OBA00010_8700000_001