Rechtssatz RS0043257
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0043257
Entscheidungsdatum
11.10.2007
Rechtssatz
Nichtanmeldung zur Sozialversicherung: Gleichteiliges Mitverschulden eines Arbeitnehmers, der im bewußten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber die ihm bekannte Nichtanmeldung hinnimmt, um die Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 59/95
Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 ObA 59/95
- 8 ObA 41/07y
Entscheidungstext OGH 11.10.2007 8 ObA 41/07y
Auch; Beisatz: Dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hinnimmt, trifft ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden, das regelmäßig in etwa mit der Hälfte des daraus resultierenden „Pensionsschadens" angenommen wird. (T1); Beisatz: Hier: Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen, weil die Frage, ob dem Kläger die mangelnde Anmeldung bewusst gewesen ist, unerörtert und ohne entsprechende Feststellungen geblieben ist. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0043257
Dokumentnummer
JJR_19950510_OGH0002_009OBA00059_9500000_001