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Rechtssatz RS0043257

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0043257

Geschäftszahl

9ObA59/95; 8ObA41/07y

Entscheidungsdatum

11.10.2007

Rechtssatz

Nichtanmeldung zur Sozialversicherung: Gleichteiliges Mitverschulden eines Arbeitnehmers, der im bewußten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber die ihm bekannte Nichtanmeldung hinnimmt, um die Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 59/95
    Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 ObA 59/95
  • 8 ObA 41/07y
    Entscheidungstext OGH 11.10.2007 8 ObA 41/07y
    Auch; Beisatz: Dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hinnimmt, trifft ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden, das regelmäßig in etwa mit der Hälfte des daraus resultierenden „Pensionsschadens" angenommen wird. (T1); Beisatz: Hier: Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen, weil die Frage, ob dem Kläger die mangelnde Anmeldung bewusst gewesen ist, unerörtert und ohne entsprechende Feststellungen geblieben ist. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0043257

Dokumentnummer

JJR_19950510_OGH0002_009OBA00059_9500000_001