Rechtssatz RS0043392
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0043392
Entscheidungsdatum
19.12.2023
Rechtssatz
Das Festsetzen von im Verhältnis zu den marktüblichen (marktgerechten) Preisen, mit denen der Verbraucher aber rechnet, überhöhten Listenpreisen bildet bereits ein so schwerwiegendes Indiz für die willkürliche Festsetzung von Phantasiepreisen ("Mondpreisen"), daß es schon aus diesem Grund dem in Anspruch Genommenen obliegt, diese objektive Diskrepanz aufzuklären und zu widerlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0043392
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2024
Dokumentnummer
JJR_19881129_OGH0002_0040OB00093_8800000_002