Rechtssatz RS0044307
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0044307
Geschäftszahl
3Ob119/84 (3Ob120/84)
Entscheidungsdatum
09.01.1985
Rechtssatz
Die Gesetzeswerdung der ZVN 1983 läßt eindeutig erkennen, daß durch die Neufassung des § 528 ZPO nur insoweit eine Erweiterung des Rechtsmittelrechts eintreten sollte, als jetzt die Grundsätze des § 502 Abs 5 ZPO idF vor der ZVN 1983 nicht nur für die Revision, sondern auch für den Revisionsrekurs Geltung haben sollten.Die Gesetzeswerdung der ZVN 1983 läßt eindeutig erkennen, daß durch die Neufassung des Paragraph 528, ZPO nur insoweit eine Erweiterung des Rechtsmittelrechts eintreten sollte, als jetzt die Grundsätze des Paragraph 502, Absatz 5, ZPO in der Fassung vor der ZVN 1983 nicht nur für die Revision, sondern auch für den Revisionsrekurs Geltung haben sollten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0044307
Dokumentnummer
JJR_19850109_OGH0002_0030OB00119_8400000_001