Rechtssatz RS0044836
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0044836
Entscheidungsdatum
21.10.1987
Rechtssatz
In sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift hat die Aufkündigung eines Dienstverhältnisses als Hausbesorger - neben der Anführung der Kündigungsgründe (§ 22 Abs 1 HBG) - die Bezeichnung des Dienstverhältnisses, die Angabe des Zeitpunktes, in welchem der Dienstvertrag endigen soll und den die Dienstwohnung näher zu beschreibenden Beschlußantrag zu enthalten.In sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift hat die Aufkündigung eines Dienstverhältnisses als Hausbesorger - neben der Anführung der Kündigungsgründe (Paragraph 22, Absatz eins, HBG) - die Bezeichnung des Dienstverhältnisses, die Angabe des Zeitpunktes, in welchem der Dienstvertrag endigen soll und den die Dienstwohnung näher zu beschreibenden Beschlußantrag zu enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0044836
Dokumentnummer
JJR_19871021_OGH0002_009OBA00034_8700000_002