Rechtssatz RS0045110
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045110
Entscheidungsdatum
26.11.2018
Rechtssatz
Eine Schiedsklausel für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis wirkt über die Geltungsdauer des materiellen Vertrages hinaus. Sie erfaßt auch Streitigkeiten über Ansprüche, die sich aus der durch Kündigung erfolgten Vertragsbeendigung ergeben.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 566/94
Entscheidungstext OGH 22.09.1994 2 Ob 566/94
- 10 Ob 3/06y
Entscheidungstext OGH 22.05.2006 10 Ob 3/06y
Auch; Beisatz: Im vorliegenden Fall bejaht der Oberste Gerichtshof, dass die konkrete Schiedsklausel („Streitigkeiten aus dem Mitgliedsverhältnis zwischen der Gesellschaft einerseits und einem oder mehreren Mitgliedern andererseits") auch den Streit über den Ausschluss eines Genossenschaftsmitgliedes von der konkreten Schiedsklausel umfasst. (T1)
- 8 Ob 136/18k
Entscheidungstext OGH 26.11.2018 8 Ob 136/18k
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045110
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2019
Dokumentnummer
JJR_19940922_OGH0002_0020OB00566_9400000_001