Rechtssatz RS0045170
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045170
Entscheidungsdatum
02.07.1980
Rechtssatz
Ist der zu sichernde Anspruch ein Vertragsanspruch, so unterliegt das Vertragsverhältnis mangels hinreichender Bescheinigung oder auch nur Verdachtsmomente für eine von den Parteien getroffene Rechtswahl im Sinn des § 36 IPRG der Beurteilung nach österreichischem Recht.Ist der zu sichernde Anspruch ein Vertragsanspruch, so unterliegt das Vertragsverhältnis mangels hinreichender Bescheinigung oder auch nur Verdachtsmomente für eine von den Parteien getroffene Rechtswahl im Sinn des Paragraph 36, IPRG der Beurteilung nach österreichischem Recht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045170
Dokumentnummer
JJR_19800702_OGH0002_0060OB00673_8000000_001