Rechtssatz RS0045227
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045227
Entscheidungsdatum
29.01.1980
Rechtssatz
Ein zwischen einem österreichischen Leihnehmer (Personenkraftwagen) und einem ausländischen Leihgeber im Ausland abgeschlossener Leihvertrag ist nach ausländischem Recht zu beurteilen und zwar selbst dann wenn die Verwendung des Leihgegenstandes überwiegend in Österreich erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045227
Dokumentnummer
JJR_19800129_OGH0002_0050OB00765_7900000_003