Rechtssatz RS0045774
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045774
Entscheidungsdatum
15.12.1978
Rechtssatz
Die Wasserrechtsbehörde hat über Entschädigungsansprüche zu entscheiden, dh über die Abgeltung jener vermögensrechtlichen Nachteile, die nach fachmännischer Voraussicht durch eine beabsichtigte Wassernutzung an einem wasserrechtlich geschützten Recht in Zukunft eintreten werden oder für die das WRG ausdrücklich einen Entschädigungstitel einräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0045774
Dokumentnummer
JJR_19781215_OGH0002_0010OB00021_7800000_002