Rechtssatz RS0046724
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046724
Entscheidungsdatum
27.10.1994
Rechtssatz
Mit dem Begehren auf Ersatz des Wertes eines mangels vertraglich geschuldeter Verwahrungspflichten entlaufenen und in der Folge verunglückten Tieres wird kein "reiner Vermögenssachen", sondern ein Sachschade im Sinne des § 92 a JN geltend gemacht.Mit dem Begehren auf Ersatz des Wertes eines mangels vertraglich geschuldeter Verwahrungspflichten entlaufenen und in der Folge verunglückten Tieres wird kein "reiner Vermögenssachen", sondern ein Sachschade im Sinne des Paragraph 92, a JN geltend gemacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046724
Dokumentnummer
JJR_19941027_OGH0002_0060OB00638_9400000_001