Rechtssatz RS0046760
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046760
Entscheidungsdatum
20.02.1990
Rechtssatz
Auch bei Prüfung der Frage, ob das nach § 93 Abs 1 JN angerufene Gericht auch durch Parteienvereinbarung zuständig gemacht werden könnte, ist auf den Zeitpunkt der Klagseinbringung abzustellen.Auch bei Prüfung der Frage, ob das nach Paragraph 93, Absatz eins, JN angerufene Gericht auch durch Parteienvereinbarung zuständig gemacht werden könnte, ist auf den Zeitpunkt der Klagseinbringung abzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0046760
Dokumentnummer
JJR_19900220_OGH0002_0050OB00525_9000000_002