Rechtssatz RS0047515
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047515
Entscheidungsdatum
20.04.1993
Rechtssatz
Ein krankheitsbedingt vermindertes Einkommen kann nur für den in jenem Zeitraum zustehenden Unterhalt maßgebend sein, in dem das Einkommen tatsächlich vermindert ist. Bezieht der Unterhaltspflichtige wieder Überstundenentgelt und / oder Zulagen, dann muß der ab diesem Zeitpunkt zustehende Unterhalt von dem damit (wieder) erreichten höheren Einkommen bemessen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047515
Dokumentnummer
JJR_19930420_OGH0002_0040OB00517_9300000_003