Rechtssatz RS0047520
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047520
Entscheidungsdatum
20.04.1995
Rechtssatz
Kosten für der wirksamen Vertiefung von Sprachkenntnissen dienliche Veranstaltungen können dem Unterhaltsschuldner als Sonderbedarf vor allem dann überbürdet werden, wenn die Teilnahme zur Sicherung des Schulabschlusses des Unterhaltsberechtigten notwendig, oder aber doch angezeigt erscheint.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 585/90
Entscheidungstext OGH 21.05.1990 1 Ob 585/90
Veröff: SZ 63/81 = ÖA 1991,100
- 1 Ob 531/94
Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 531/94
vgl auch
- 8 Ob 509/95
Entscheidungstext OGH 20.04.1995 8 Ob 509/95
Vgl; Beisatz: Ist eine weitere Belastung des Unterhaltspflichtigen nicht mehr zumutbar, kann ihm ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung einer Sprachwoche im Ausland nicht aufgelastet werden, zumal keine Verpflichtung des Minderjährigen bestand, an dieser Projektwoche teilzunehmen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047520
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2023
Dokumentnummer
JJR_19900521_OGH0002_0010OB00585_9000000_001