Rechtssatz RS0047592
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047592
Entscheidungsdatum
11.03.1994
Rechtssatz
Ein kollektivvertraglicher Entgeltanspruch ist dann keine taugliche Grundlage für die Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht auf einem fremden Hof, sondern als familieneigene Arbeitskraft auf dem Hof, den er einmal übernehmen soll, arbeitet und dort nicht nach dem Kollektivvertrag entlohnt wird. Die auf familienrechtlicher Grundlage erfolgende Mitarbeiter des Minderjährigen am Hof ermöglicht eine familienrechtliche Entgeltbestimmung, die über dem Arbeitsvertragsrecht steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047592
Dokumentnummer
JJR_19940311_OGH0002_0010OB00626_9300000_001