Rechtssatz RS0047897
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047897
Entscheidungsdatum
07.11.1974
Rechtssatz
Eine Vorschrift (hier: jordanisches Recht), die dem Vater die Pflege und Erziehung über einen Minderjährigen ohne jede Rücksicht auf dessen Wohl, also selbst für den Fall einräumt, daß dieser dem Minderjährigen etwa infolge Drohungen, Mißhandlungen oder aus anderen Gründen keine menschliche Behandlung zuteil werden läßt, verstößt gegen Art 3 MRK.Eine Vorschrift (hier: jordanisches Recht), die dem Vater die Pflege und Erziehung über einen Minderjährigen ohne jede Rücksicht auf dessen Wohl, also selbst für den Fall einräumt, daß dieser dem Minderjährigen etwa infolge Drohungen, Mißhandlungen oder aus anderen Gründen keine menschliche Behandlung zuteil werden läßt, verstößt gegen Artikel 3, MRK.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047897
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2023
Dokumentnummer
JJR_19741107_OGH0002_0070OB00218_7400000_007