Rechtssatz RS0047999
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047999
Entscheidungsdatum
07.11.1990
Rechtssatz
Widmet sich ein Minderjähriger einer zielführenden Ausbildung, dann ist bei einer erstmaligen Ausbildung kein strenger Maßstab an die Fähigkeiten des Minderjährigen, an die künftigen Berufsaussichten oder die Lebensverhältnisse der Eltern anzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047999
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020
Dokumentnummer
JJR_19901107_OGH0002_0030OB00093_9000000_001