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Rechtssatz RS0048045

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0048045

Geschäftszahl

3Ob538/92

Entscheidungsdatum

11.03.1992

Norm

ABGB §148 A
ABGB §177 B
Haager Minderjährigenschutzabk Art1
Haager Minderjährigenschutzabk Art2
Haager Minderjährigenschutzabk Art4

Rechtssatz

Es ist unbedenklich, wenn als Sofortmaßnahme während des anhängigen Ehescheidungsrechtsstreites und in einer Phase emotional heftiger Spannungen zwischen den beiden Elternteilen zunächst eine den derzeitigen Verhältnissen entsprechende Regelung getroffen wird; so kann nach der nicht nur vorübergehenden Trennung der Eltern die Obsorge vorerst der Mutter allein zuerkannt werden, weil dies das Wohl des Kindes erfordert, und wegen der Streitigkeiten der Eltern bis zu einer endgültigen Obsorgeentscheidung auch die Ausübung des Besuchsrechtes untersagt werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 538/92
    Entscheidungstext OGH 11.03.1992 3 Ob 538/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048045

Dokumentnummer

JJR_19920311_OGH0002_0030OB00538_9200000_002