Rechtssatz RS0048045
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048045
Entscheidungsdatum
11.03.1992
Norm
ABGB §148 A
ABGB §177 B
Haager Minderjährigenschutzabk Art1
Haager Minderjährigenschutzabk Art2
Haager Minderjährigenschutzabk Art4
Rechtssatz
Es ist unbedenklich, wenn als Sofortmaßnahme während des anhängigen Ehescheidungsrechtsstreites und in einer Phase emotional heftiger Spannungen zwischen den beiden Elternteilen zunächst eine den derzeitigen Verhältnissen entsprechende Regelung getroffen wird; so kann nach der nicht nur vorübergehenden Trennung der Eltern die Obsorge vorerst der Mutter allein zuerkannt werden, weil dies das Wohl des Kindes erfordert, und wegen der Streitigkeiten der Eltern bis zu einer endgültigen Obsorgeentscheidung auch die Ausübung des Besuchsrechtes untersagt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048045
Dokumentnummer
JJR_19920311_OGH0002_0030OB00538_9200000_002