Rechtssatz RS0048238
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048238
Geschäftszahl
1Ob502/56; 2Ob121/74
Entscheidungsdatum
18.04.1974
Rechtssatz
Ebenso wie im Eheverfahren sind auch im Abstammungsverfahren als Neuerungen nicht nur Umstände anzusehen, die bereits bei Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz vorlagen, sondern auch solche, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind. Erreichung des Mindestalters für die erbbiologische Untersuchung während des Rechtsmittelverfahrens.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 502/56
Entscheidungstext OGH 26.09.1956 1 Ob 502/56
- 2 Ob 121/74
Entscheidungstext OGH 18.04.1974 2 Ob 121/74
nur: Ebenso wie im Eheverfahren sind auch im Abstammungsverfahren als Neuerungen nicht nur Umstände anzusehen, die bereits bei Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz vorlagen, sondern auch solche, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind. (T1) Veröff: SZ 47/45
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048238
Dokumentnummer
JJR_19560926_OGH0002_0010OB00502_5600000_001