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Rechtssatz RS0048238

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0048238

Geschäftszahl

1Ob502/56; 2Ob121/74

Entscheidungsdatum

18.04.1974

Rechtssatz

Ebenso wie im Eheverfahren sind auch im Abstammungsverfahren als Neuerungen nicht nur Umstände anzusehen, die bereits bei Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz vorlagen, sondern auch solche, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind. Erreichung des Mindestalters für die erbbiologische Untersuchung während des Rechtsmittelverfahrens.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 502/56
    Entscheidungstext OGH 26.09.1956 1 Ob 502/56
  • 2 Ob 121/74
    Entscheidungstext OGH 18.04.1974 2 Ob 121/74
    nur: Ebenso wie im Eheverfahren sind auch im Abstammungsverfahren als Neuerungen nicht nur Umstände anzusehen, die bereits bei Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz vorlagen, sondern auch solche, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind. (T1) Veröff: SZ 47/45

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048238

Dokumentnummer

JJR_19560926_OGH0002_0010OB00502_5600000_001