Rechtssatz RS0048675
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048675
Entscheidungsdatum
26.06.1985
Rechtssatz
Als Maßnahme im Rahmen des § 176 ABGB kann auch die Streichung der Eintragung des Kindes im Reisepaß eines Elternteils angeordnet werden, wenn eine Verbringung des Kindes ins Ausland zu befürchten ist.Als Maßnahme im Rahmen des Paragraph 176, ABGB kann auch die Streichung der Eintragung des Kindes im Reisepaß eines Elternteils angeordnet werden, wenn eine Verbringung des Kindes ins Ausland zu befürchten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0048675
Dokumentnummer
JJR_19850626_OGH0002_0010OB00595_8500000_001