Rechtssatz RS0048721
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048721
Entscheidungsdatum
30.01.2002
Rechtssatz
§ 176 a ABGB ist analog auf den Fall anzuwenden, in dem über die abermalige Unterbringung des aus der Umgebung (hier: der Mutter) bereits entfernten Kindes bei dieser entschieden werden muß.Paragraph 176, a ABGB ist analog auf den Fall anzuwenden, in dem über die abermalige Unterbringung des aus der Umgebung (hier: der Mutter) bereits entfernten Kindes bei dieser entschieden werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048721
Dokumentnummer
JJR_19920428_OGH0002_0050OB00542_9100000_002