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Rechtssatz RS0048730×

Rechtssatz RS0048730

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0048730

Geschäftszahl

7Ob514/92

Entscheidungsdatum

05.03.1992

Rechtssatz

Zweck der Adoption ist es, elternlose Kinder, Kinder aus zerrütteten Familien oder von Eltern, die aus irgendeinem Grund eine geeignete Erziehung ihrer Kinder nicht gewährleisten oder denen sogar Kinder unerwünscht sind, der Erziehung und Sorge geeigneter und verantwortungsbewußter Menschen zu übergeben. Im Vordergrund steht somit das Wohl des Kindes und die Herstellung eines Eltern - Kind - Verhältnisses.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 514/92
    Entscheidungstext OGH 05.03.1992 7 Ob 514/92
    Veröff: EvBl 1992/129 S 550

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048730

Dokumentnummer

JJR_19920305_OGH0002_0070OB00514_9200000_003