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Rechtssatz RS0048755

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0048755

Geschäftszahl

6Ob95/74

Entscheidungsdatum

20.06.1974

Rechtssatz

Wird ein unter väterlicher Gewalt stehendes Kind durch eine Wahlmutter an Kindesstatt angenommen, erlöschen die nicht bloß in der Verwandtschaft an sich bestehenden familienrechtlichen Beziehungen lediglich hinsichtlich der leiblichen Mutter, es sei denn das Gericht hätte zufolge Einwilligung des Vaters in das Erlöschen dieser Beziehungen auch ihm gegenüber dies ausgesprochen. Ist letzteres nicht der Fall, bleibt die väterliche Gewalt dem Vater.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 95/74
    Entscheidungstext OGH 20.06.1974 6 Ob 95/74
    Veröff: SZ 47/77 = JBl 1975,40

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0048755

Dokumentnummer

JJR_19740620_OGH0002_0060OB00095_7400000_003