Rechtssatz RS0049045
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049045
Entscheidungsdatum
22.09.1982
Rechtssatz
Die Einräumung eines Wohnungsrechtes durch den Kuranden an seinen Beistand, mag sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen, begründet eine Interessenkollision des Beistandes im Sinne des § 271 ABGB, so daß zur Wahrung der Rechte des Pflegebefohlenen die Bestellung eines Kollisionskurators erforderlich ist. Ein solcher Vertrag ist daher mangels Zuziehung eines Kollisionskurators ungültig.Die Einräumung eines Wohnungsrechtes durch den Kuranden an seinen Beistand, mag sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen, begründet eine Interessenkollision des Beistandes im Sinne des Paragraph 271, ABGB, so daß zur Wahrung der Rechte des Pflegebefohlenen die Bestellung eines Kollisionskurators erforderlich ist. Ein solcher Vertrag ist daher mangels Zuziehung eines Kollisionskurators ungültig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0049045
Dokumentnummer
JJR_19820922_OGH0002_0060OB00518_8200000_001