Rechtssatz RS0049090
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049090
Entscheidungsdatum
15.11.1990
Norm
ABGB §212 Abs2
Haager Minderjährigenschutzabk allg
IPRG §27
Rechtssatz
Im Geltungsbereich des Übereinkommens vom 05.10.1961, BGBl 1975/446, über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Minderjährigenschutzübk) kann der gesetzliche Vertreter des ausländischen Minderjährigen den Jugendwohlfahrtsträger durch schriftliche Zustimmungserklärung zum Sachwalter nach § 212 Abs 2 ABGB machen, sofern nicht das Heimatrecht des Minderjährigen eine solche Übertragung ausdrücklich untersagt. Zu den Schutzmaßnahmen des Minderjährigenschutzübk gehört jedenfalls die Bestellung von besonderen Sachwaltern. Die Behörden des zuständigen Staates haben unter Ausschluß des IPRG und somit auch des § 27 IPRG ihr eigenes Sachrecht anzuwenden. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Minderjährigenschutzübk ist jedoch bei Bestellung von besonderen Sachwaltern von § 27 IPRG auszugehen, der das Personalstatut (das Recht des Staates, dessen Staatsangehöriger der Minderjährige ist) für maßgeblich erklärt.Im Geltungsbereich des Übereinkommens vom 05.10.1961, BGBl 1975/446, über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Minderjährigenschutzübk) kann der gesetzliche Vertreter des ausländischen Minderjährigen den Jugendwohlfahrtsträger durch schriftliche Zustimmungserklärung zum Sachwalter nach Paragraph 212, Absatz 2, ABGB machen, sofern nicht das Heimatrecht des Minderjährigen eine solche Übertragung ausdrücklich untersagt. Zu den Schutzmaßnahmen des Minderjährigenschutzübk gehört jedenfalls die Bestellung von besonderen Sachwaltern. Die Behörden des zuständigen Staates haben unter Ausschluß des IPRG und somit auch des Paragraph 27, IPRG ihr eigenes Sachrecht anzuwenden. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Minderjährigenschutzübk ist jedoch bei Bestellung von besonderen Sachwaltern von Paragraph 27, IPRG auszugehen, der das Personalstatut (das Recht des Staates, dessen Staatsangehöriger der Minderjährige ist) für maßgeblich erklärt.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 635/90
Entscheidungstext OGH 15.11.1990 7 Ob 635/90
Veröff: ZfRV 1991,310 (Seidl - Hohenveldern) = ÖA 1992,126 = IPRax 1992,104
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049090
Dokumentnummer
JJR_19901115_OGH0002_0070OB00635_9000000_003