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Rechtssatz RS0049145

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0049145

Geschäftszahl

1Ob647/92

Entscheidungsdatum

20.04.1993

Rechtssatz

Lehnt nach der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Minderjährigen der als Sachwalter für dessen Unterhaltsangelegenheiten gesetzlich zuständige (zuständig gewordene) Jugendwohlfahrtsträger die Übernahme und damit die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben ab, unterliegt er insoweit als Vertreter des Minderjährigen (sohin nicht in Ausübung der Hoheitsverwaltung, sondern als gesetzlicher Vertreter) der Jurisdiktion der Gerichte. Das Pflegschaftsgericht ist daher zur Entscheidung eines Zuständigkeitsstreites (Übertragungsstreites) zwischen zwei Jugendwohlfahrtsträgern zuständig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 647/92
    Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 647/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0049145

Dokumentnummer

JJR_19930420_OGH0002_0010OB00647_9200000_002