Rechtssatz RS0049256
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049256
Entscheidungsdatum
16.06.1992
Norm
nö AbgO §42 Abs1
B-VG Art117 Abs6
Rechtssatz
Werden überlassene Arbeitskräfte im Rahmen des Gemeindeamtes für die Abgabenprüfung nicht bloß zur Erbringung von Hilfsdiensten im Innenbereich, sondern auch - ausgestattet mit hoheitlichen Befugnissen - für den Außenbereich bestellt, dann ist ein solcher Bestellungsvorgang mangels verfassungsmäßiger und gesetzlicher Deckung fehlerhaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0049256
Dokumentnummer
JJR_19920616_OGH0002_0040OB00138_9100000_002