Rechtssatz RS0049261
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049261
Entscheidungsdatum
16.06.1992
Norm
nö AbgO §118
WTBO §32 Abs1 litb
Rechtssatz
Die Tätigkeiten der Nachschauorgane umfassen auch die Feststellung abgabenrechtlich maßgebender Tatbestände und die Ermittlung von Abgabenschulden, materiell gesehen sohin auch Elemente von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Abgabenrechtes. Wenngleich Wirtschaftstreuhänder nicht wirksam zu Organen der Abgabenbehörde bestellt werden können und auch eine Eingliederung selbständig Erwerbstätiger in den Behördenapparat durch Begründung öffentlich - rechtlicher oder privatrechtlicher Dienstverhältnisse nicht möglich ist, üben die Arbeitskräfte des Überlassers, materiell gesehen, dennoch eine Tätigkeit aus, die den Wirtschaftstreuhändern gemäß § 32 Abs 1 lit b WTBO vorbehalten ist.Die Tätigkeiten der Nachschauorgane umfassen auch die Feststellung abgabenrechtlich maßgebender Tatbestände und die Ermittlung von Abgabenschulden, materiell gesehen sohin auch Elemente von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Abgabenrechtes. Wenngleich Wirtschaftstreuhänder nicht wirksam zu Organen der Abgabenbehörde bestellt werden können und auch eine Eingliederung selbständig Erwerbstätiger in den Behördenapparat durch Begründung öffentlich - rechtlicher oder privatrechtlicher Dienstverhältnisse nicht möglich ist, üben die Arbeitskräfte des Überlassers, materiell gesehen, dennoch eine Tätigkeit aus, die den Wirtschaftstreuhändern gemäß Paragraph 32, Absatz eins, Litera b, WTBO vorbehalten ist.
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0049261
Dokumentnummer
JJR_19920616_OGH0002_0040OB00138_9100000_003