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Rechtssatz RS0049261

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0049261

Geschäftszahl

4Ob138/91

Entscheidungsdatum

16.06.1992

Norm

nö AbgO §118
WTBO §32 Abs1 litb

Rechtssatz

Die Tätigkeiten der Nachschauorgane umfassen auch die Feststellung abgabenrechtlich maßgebender Tatbestände und die Ermittlung von Abgabenschulden, materiell gesehen sohin auch Elemente von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Abgabenrechtes. Wenngleich Wirtschaftstreuhänder nicht wirksam zu Organen der Abgabenbehörde bestellt werden können und auch eine Eingliederung selbständig Erwerbstätiger in den Behördenapparat durch Begründung öffentlich - rechtlicher oder privatrechtlicher Dienstverhältnisse nicht möglich ist, üben die Arbeitskräfte des Überlassers, materiell gesehen, dennoch eine Tätigkeit aus, die den Wirtschaftstreuhändern gemäß Paragraph 32, Absatz eins, Litera b, WTBO vorbehalten ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 138/91
    Entscheidungstext OGH 16.06.1992 4 Ob 138/91

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0049261

Dokumentnummer

JJR_19920616_OGH0002_0040OB00138_9100000_003