Rechtssatz RS0049538
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049538
Entscheidungsdatum
12.01.1988
Rechtssatz
Die Bezeichnung "SVS - Spezialist" verstößt gegen § 2 UWG, wenn der als "Versicherungsmakler" auftretende Werbende über die bloße Beratung hinaus nicht auch in der Lage ist, solche Versicherungsverträge anzubieten oder doch zu vermitteln.Die Bezeichnung "SVS - Spezialist" verstößt gegen Paragraph 2, UWG, wenn der als "Versicherungsmakler" auftretende Werbende über die bloße Beratung hinaus nicht auch in der Lage ist, solche Versicherungsverträge anzubieten oder doch zu vermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0049538
Dokumentnummer
JJR_19880112_OGH0002_0040OB00315_8600000_001