Rechtssatz RS0049782
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049782
Entscheidungsdatum
12.09.1990
Rechtssatz
Bei einer Änderung des Projektes - auch wenn sie in die Form einer projektändernden Auflage gekleidet ist - ist der Beteiligte nicht daran gehindert, eine dadurch bewirkte Verletzung seiner Rechte ungeachtet des bisherigen Unterlassens von Einwendungen geltend zu machen. Erhebliche Änderungen in der Projektgestaltung führen dazu, daß eine eingetretene Präklusion wieder wegfällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049782
Dokumentnummer
JJR_19900912_OGH0002_0010OB00024_9000000_001