Rechtssatz RS0049852
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049852
Entscheidungsdatum
11.10.1994
Rechtssatz
Der Mechanismus von automatischen Verkehrsampeln muß so eingestellt werden, daß eine sinnvolle Regelung des Verkehrs möglich ist. Liegt die Schadensursache darin, daß die Phasenfolge einer automatischen Verkehrslichtsignalanlage nicht der konkreten Verkehrssituation entspricht, weil die Behörde ihrer sich aus § 36 Abs 3 StVO ergebenden Verpflichtung nicht nachkam, so kann daraus ein Amtshaftungsanspruch abgeleitet werden.Der Mechanismus von automatischen Verkehrsampeln muß so eingestellt werden, daß eine sinnvolle Regelung des Verkehrs möglich ist. Liegt die Schadensursache darin, daß die Phasenfolge einer automatischen Verkehrslichtsignalanlage nicht der konkreten Verkehrssituation entspricht, weil die Behörde ihrer sich aus Paragraph 36, Absatz 3, StVO ergebenden Verpflichtung nicht nachkam, so kann daraus ein Amtshaftungsanspruch abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0049852
Dokumentnummer
JJR_19941011_OGH0002_0010OB00017_9400000_001