Rechtssatz RS0050002
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0050002
Entscheidungsdatum
07.07.1982
Rechtssatz
Wenn auch ein privater Unternehmer bei Erteilung der Begutachtungsplakette gemäß § 57 a KFG in hoheitlicher Funktion tätig wird, so trifft dies keinesfalls auch für den Verkauf des begutachteten Fahrzeuges zu. Soweit Ansprüche aus dem Kaufvertrag geltend gemacht werden, steht ihnen Unzulässigkeit des Rechtsweges nicht entgegen.Wenn auch ein privater Unternehmer bei Erteilung der Begutachtungsplakette gemäß Paragraph 57, a KFG in hoheitlicher Funktion tätig wird, so trifft dies keinesfalls auch für den Verkauf des begutachteten Fahrzeuges zu. Soweit Ansprüche aus dem Kaufvertrag geltend gemacht werden, steht ihnen Unzulässigkeit des Rechtsweges nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0050002
Dokumentnummer
JJR_19820707_OGH0002_0010OB00003_8200000_001