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Rechtssatz RS0050888

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0050888

Geschäftszahl

9ObA188/91

Entscheidungsdatum

06.11.1991

Rechtssatz

Im gerichtlichen Verfahren ist ausschließlich die Frage zu prüfen, ob die Tätigkeit aufgrund der Gewährung einer Beihilfe im Sinn dieser Gesetzesstelle erfolgte. Ob der Verwaltungsakt, mit dem die Beihilfe gewährt wurde, durch die Gesetzeslage gedeckt war, unterliegt nicht der gerichtlichen Überprüfung. Wären die Voraussetzungen des Paragraph 19, Absatz eins, Litera b, AMFG nicht vorgelegen, so wäre der Bescheid der Verwaltungsbehörde, mit dem die Beihilfe gewährt wurde, zwar durch das Gesetz nicht gedeckt gewesen, das Gericht hätte aber dennoch vom Vorliegen dieses rechtsgestaltenden Bescheides auszugehen.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 188/91
    Entscheidungstext OGH 06.11.1991 9 ObA 188/91
    Veröff: Arb 10974

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0050888

Dokumentnummer

JJR_19911106_OGH0002_009OBA00188_9100000_001