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Rechtssatz RS0051009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0051009

Geschäftszahl

9ObA68/94

Entscheidungsdatum

20.04.1994

Rechtssatz

Bei den Verwaltungsstellen ist an solche Stellen gedacht, die im Rahmen der höchsten Verwaltung der betreffenden Gebietskörperschaft tätig sind, nicht aber an die Wirtschaftsbetriebe dieser Körperschaften, die auch von Privaten geführt werden könnten. Bei Verwaltungsstellen handelt es sich um Stellen, die in näherer Beziehung zur öffentlichen Verwaltung stehen und ihr zu dienen berufen sind. Beisatz: Die Freiwillige Feuerwehr (hier nach dem NÖ - FGG) ist als Verwaltunggstelle der Gemeinde zu qualifizieren.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 68/94
    Entscheidungstext OGH 20.04.1994 9 ObA 68/94
    Veröff. SZ 67/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051009

Dokumentnummer

JJR_19940420_OGH0002_009OBA00068_9400000_002