Rechtssatz RS0051013
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051013
Entscheidungsdatum
21.11.1990
Rechtssatz
Die Wirksamkeit des Rücktrittes kann auf einen zukünftigen Termin festgelegt werden; damit kann selbst bei vorzeitigem Ende der Betriebsratsfunktion eine betriebsratslose Zeit verhindert werden. Vorschriften, welche die Gestaltungsfreiheit des Betriebsrates in dieser Hinsicht einengen, fehlen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051013
Dokumentnummer
JJR_19901121_OGH0002_009OBA00297_9000000_001