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Rechtssatz RS0051019×

Rechtssatz RS0051019

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0051019

Entscheidungsdatum

24.10.2011

Norm

ArbVG §3 Abs1
KollV für die Filmindustrie - Filmschaffende §7 Z3

Rechtssatz

In der Bestimmung des Paragraph 7, Ziffer 3, des KollV für die Filmindustrie - Filmschaffende wird nur klargestellt, dass in der kollektivvertraglichen Wochenpauschale laut Mindestgagentarif eine Abgeltung der Sonderzahlungen nicht enthalten ist. Durch eine vertragliche Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die Wochenpauschale wird lediglich die Fälligkeit der Sonderzahlungen gegenüber kollektivvertraglichen Regelung vorverlegt. Eine solche für die Arbeitnehmer eher günstigere Regelung ist gemäß Paragraph 3, Absatz eins, ArbVG zulässig.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 121/95
    Entscheidungstext OGH 28.06.1995 9 ObA 121/95
    Veröff: SZ 68/124
  • 8 ObA 256/98z
    Entscheidungstext OGH 08.07.1999 8 ObA 256/98z
    Ähnlich; Beisatz: Die Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die laufende Entlohnung ist zulässig. (T1)
  • 9 ObA 237/00v
    Entscheidungstext OGH 06.12.2000 9 ObA 237/00v
    Ähnlich; Beis wie T1
  • 9 ObA 287/01y
    Entscheidungstext OGH 20.02.2002 9 ObA 287/01y
    nur: Durch eine vertragliche Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die Wochenpauschale wird lediglich die Fälligkeit der Sonderzahlungen gegenüber kollektivvertraglichen Regelung vorverlegt. Eine solche für die Arbeitnehmer eher günstigere Regelung ist gemäß § 3 Abs 1 ArbVG zulässig. (T2); Beis wie T1
  • 8 ObA 20/04f
    Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 ObA 20/04f
    Ähnlich; nur T2; Beisatz: Es steht den Parteien des Arbeitsvertrages frei, durch über den Mindestansatz des Kollektivvertrages liegenden Entgeltvereinbarung ausdrücklich eine Abgeltung allfälliger kollektivvertraglicher vorgesehener Sonderzahlungen vorzusehen. Geht es doch entsprechend § 3 Abs 1 ArbVG nur darum, dass sich die im Sachzusammenhang stehenden Regelungen als günstiger als die nach dem Kollektivvertrag erweisen. (T3)
  • 8 ObA 17/11z
    Entscheidungstext OGH 24.10.2011 8 ObA 17/11z
    Ähnlich; Beis ähnlich wie T3 nur: Es steht den Parteien des Arbeitsvertrages frei, durch über den Mindestansatz des Kollektivvertrages liegenden Entgeltvereinbarung ausdrücklich eine Abgeltung allfälliger kollektivvertraglicher vorgesehener Sonderzahlungen vorzusehen. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0051019

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2011

Dokumentnummer

JJR_19950628_OGH0002_009OBA00121_9500000_001