Rechtssatz RS0051019
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051019
Entscheidungsdatum
24.10.2011
Norm
ArbVG §3 Abs1
KollV für die Filmindustrie - Filmschaffende §7 Z3
Rechtssatz
In der Bestimmung des § 7 Z 3 des KollV für die Filmindustrie - Filmschaffende wird nur klargestellt, dass in der kollektivvertraglichen Wochenpauschale laut Mindestgagentarif eine Abgeltung der Sonderzahlungen nicht enthalten ist. Durch eine vertragliche Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die Wochenpauschale wird lediglich die Fälligkeit der Sonderzahlungen gegenüber kollektivvertraglichen Regelung vorverlegt. Eine solche für die Arbeitnehmer eher günstigere Regelung ist gemäß § 3 Abs 1 ArbVG zulässig.In der Bestimmung des Paragraph 7, Ziffer 3, des KollV für die Filmindustrie - Filmschaffende wird nur klargestellt, dass in der kollektivvertraglichen Wochenpauschale laut Mindestgagentarif eine Abgeltung der Sonderzahlungen nicht enthalten ist. Durch eine vertragliche Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die Wochenpauschale wird lediglich die Fälligkeit der Sonderzahlungen gegenüber kollektivvertraglichen Regelung vorverlegt. Eine solche für die Arbeitnehmer eher günstigere Regelung ist gemäß Paragraph 3, Absatz eins, ArbVG zulässig.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 121/95
Entscheidungstext OGH 28.06.1995 9 ObA 121/95
Veröff: SZ 68/124
- 8 ObA 256/98z
Entscheidungstext OGH 08.07.1999 8 ObA 256/98z
Ähnlich; Beisatz: Die Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die laufende Entlohnung ist zulässig. (T1)
- 9 ObA 237/00v
Entscheidungstext OGH 06.12.2000 9 ObA 237/00v
Ähnlich; Beis wie T1
- 9 ObA 287/01y
Entscheidungstext OGH 20.02.2002 9 ObA 287/01y
nur: Durch eine vertragliche Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die Wochenpauschale wird lediglich die Fälligkeit der Sonderzahlungen gegenüber kollektivvertraglichen Regelung vorverlegt. Eine solche für die Arbeitnehmer eher günstigere Regelung ist gemäß § 3 Abs 1 ArbVG zulässig. (T2); Beis wie T1
- 8 ObA 20/04f
Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 ObA 20/04f
Ähnlich; nur T2; Beisatz: Es steht den Parteien des Arbeitsvertrages frei, durch über den Mindestansatz des Kollektivvertrages liegenden Entgeltvereinbarung ausdrücklich eine Abgeltung allfälliger kollektivvertraglicher vorgesehener Sonderzahlungen vorzusehen. Geht es doch entsprechend § 3 Abs 1 ArbVG nur darum, dass sich die im Sachzusammenhang stehenden Regelungen als günstiger als die nach dem Kollektivvertrag erweisen. (T3)
- 8 ObA 17/11z
Entscheidungstext OGH 24.10.2011 8 ObA 17/11z
Ähnlich; Beis ähnlich wie T3 nur: Es steht den Parteien des Arbeitsvertrages frei, durch über den Mindestansatz des Kollektivvertrages liegenden Entgeltvereinbarung ausdrücklich eine Abgeltung allfälliger kollektivvertraglicher vorgesehener Sonderzahlungen vorzusehen. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0051019
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2011
Dokumentnummer
JJR_19950628_OGH0002_009OBA00121_9500000_001